Das Assistenzpersonal besteht z. Zt. aus insgesamt 8 Zahnarzthelferinnen, die nach einem festgelegten Jahresplan an Wochentagen, Wochenenden und Feiertagen ihren Dienst bis 24 Uhr versehen. Seit April 2001 ist ein sog. „Hintergrund- oder Bereitschaftsdienst“ vorgesehen, der bei kurzfristigem Ausfall einer eingeteilten Kraft sofort einspringen kann, um durchgehend die Dienstbereitschaft der Assistenzkräfte zu gewährleisten.

Weiterhin wird seitdem an besonders stark frequentierten Wochenend- und Feiertagen in einer Kernzeit von 12 – 20 Uhr eine zusätzliche Kraft eingeteilt, um einen reibungslosen Behandlungsablauf mit möglichst geringen Wartezeiten zu ermöglichen.

Darüber hinaus haben wir seit 2020 nach Beendigung des ärztlichen Notdienstes in der Nacht weitere Rezeptionskräfte eingestellt, die von 24 bis 6 bzw. 8 Uhr morgens Patienten empfangen und aufnehmen können und dem Behandler bürokratisch „den Rücken freihalten“.

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