DSGVO

Im Rahmen der Neuordnung des Datenschutzes auf europäischer Ebene werden wir mit Google & Co gleichgestellt. Diese Neuerungen treten mit dem 28.5.2018 übergangslos in Kraft und gelten für alle Zahnärzte.

Herr Kürten von der Firma Internetgates hat unsere Datenschutzerklärung an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Die Originalunterlagen der BZÄK finden Sie unter diesem Link als pdf Datei datenschutzleitfaden

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie als Behandler den Patienten solche Unterlagen zur Information, zum Duchlesen und zur Kenntnisnahme überreichen und sich schriftlich die Einwilligung bestätigen lassen müssen – wir als ZZN-Verein haben damit NICHTS zu tun.
Von unserer Seite wird es nur einen Vierzeiler geben, der die Listung der Patienten, sowie die Weitergabe dieser Info an die KZV erlaubt.


 

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