01.01.20: Die neue Notdienstverordnung ist in Kraft getreten, d.h. nicht nur alle niedergelassenen Kollegen/innen werden zum Notdienst herangezogen, sondern auch alle angestellten Zahnärzte – sei es in der Einzelpraxis oder im MVZ. Die Veröffentlichung aus dem Rhienischen Zahnärzteblatt kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden. Gemeinsame Notdienstordnung der ZÄK Nordrhein