Aufgrund der Neuordnung der Notdienstverordnung werden jetzt auch angestellte Zahnärzte zum Notdienst herangezogen. So wurden in den letzten Tagen die Einteilungen bis Aug. 21 durch die Bezirksstelle verschickt. Sollten Sie noch kein ZZN Mitglied sein, so müssen Sie die jetzt vergeben Notdienste selber in „Ihrer“ Praxis versehen; eine Übernahme durch den ZZN ist nur für Mitglieder möglich (dies ist personen- und nicht Praxisbezogen). Als Neumitglied können wir Ihnen erst ab Aug. 21 die Abnahme der Notdienste garantieren.

Trotz der Corona Pandemie haben uns im letzten 3/4 Jahr fast 5200 Patienten aufgesucht. Dies ist zwar fast 30% weniger als im letzten Vergleichszeitraum, zeigt uns aber trotzdem Ihr fast ungebrochenes Vertrauen zu uns und unseren Hygienemaßnahmen. Uns ist kein Fall bekannt, dass durch es durch den ZZN zu einer Infektion gekommen ist.
Wir sind auch während der nächsten Monate und v.a. um die Weihnachtstage für Sie da und bedanken uns bei unseren Mitarbeitern/innen und den Sie behandelnden Kollegen/innen für Ihren Einsatz und Ihr Engagement.

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